BAFA Zuschuss zur Unternehmensberatung
BAFA Zuschuss zur Unternehmensberatung
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Um den Beraterzuschuss beantragen zu können, müssen Unternehmen von gelisteten Beratern beraten werden. Die Berater können sich auch noch nach Anfrage des Unternehmens bei der BAFA listen lassen.
Welche Themen können beraten werden?
Welche Themen können beraten werden?
Wirtschaftliche
Finanzielle
Personellen
Organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Wer kann einen Antrag stellen?
Wer kann einen Antrag stellen?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
- Den Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Weniger als 250 Personen beschäftigen
- Jahresumsatz weniger als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme nicht höher als 43 Mio. Euro
- Neu gegründete Unternehmen können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen. Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.
Wie hoch ist der Beraterzuschuss?
Wie hoch ist der Beraterzuschuss?
Je nach Bundesland zwischen 50 - 80%, wobei die Bemessungsgrenze bei 3.500 EUR liegt.
Wie lange darf die Beratung dauern?
Wie lange darf die Beratung dauern?
Die Beratung darf max. 5 Beratertage à 8 Stunden dauern.
Nach Monaten muss die Beratung abgeschlossen und die Verwendungsnachweise hochgeladen werden.
Wie oft darf ein Unternehmen den Beraterzuschuss beantragen?
Max. zweimal im Jahr, insgesamt 5 Beratungen bis zum 31.12.2026.
Somit können Sie sich als Unternehmen einen Beraterzuschuss zwischen 8.750 EUR und 14.000 EUR sichern!
Welche Voraussetzungen muss ein Berater erfüllen?
Berater müssen selbstständig sein und mehr als 50% des Gesamtumsatzes mit Unternehmensberatungen erzielen.
Zusätzlich:
- Befähigung
- seine Zuverlässigkeit
- Qualitätssicherung und -management,
- und richtlinienkonforme Durchführung der Beratung.
Diese Unterlagen müssen vorliegen:
- Beratererklärung
- Lebenslauf
- Qualifikationen wie Diplom, Masterarbeit, Zertifikate, Zeugnisse
- Qualitätsmanagement-Nachweis entweder von einer externen Stelle oder ein selbst erstelltes Qualitätsmanagements-Handbuch
- Unternehmensnachweis
Silke Bremser erfüllt die Voraussetzungen als Beraterin für folgende Förderprogramme:
"Förderungen für Unternehmensberatungen für KMU" BAFA
"RWB Beratung" der NRW Bank .
Deshalb können Ihre Kunden einen Beraterzuschuss beantragen!