Energetische Förderungen für Wohngebäude

23.06.2024 17:10 Kommentar(e) Von Silke Bremser

Energetische Sanierung

2024 neue Förderrichtlinien für energetische Sanierung bei Wohnimmobilien

Diese Zuschüsse können Sie als Hausbesitzer von folgenden Fördergebern beantragen:

 

Förderung einer neuen Heizung über KfW

Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben wird, können Sie bis zu 70% Zuschüsse erhalten.

 

Die Anträge können Sie selbst bei der KfW Bank im Kundenportal stellen.

 

Seit Anfang 2024 können Hauseigentümer, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, die Zuschüsse beantragen. 

Voraussichtlich ab Mai 2024 können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Anträge stellen.

 

Das Wichtigste im Überblick:

 

Ab 2024 gilt eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch.

Zusätzlich gibt es einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn der Heizungstausch bis 2028 erfolgt.

 

Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen weiteren Bonus von bis zu 30 Prozent für den Heizungstausch.


Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent bei Gesamtkosten von maximal 30.000 Euro. Die Fördersumme ist damit auf 21.000 Euro gedeckelt. Bei Biomasseanlagen kann noch ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro hinzukommen.

 

Energetische Sanierung am Gebäude

Undichte Fenster und schlecht gedämmte Fassaden und Dächer fressen viel Energie. Vor allem bei älteren Häusern lässt sich hier besonders viel Energie einsparen.


Hierfür stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Förderfähige Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden:

 

15% für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie zum Beispiel Dämmung von Außenwänden, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz

15% für den Einbau energieeffizienter Anlagentechnik wie zum Beispiel Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärme-Rückgewinnung

15% für die Heizungsoptimierung bei Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe, die nicht älter als 20 Jahre sind

50% für die Fachplanung der Sanierungsmaßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten

 

Steuerermäßigung oder Zuschuss – Sie entscheiden

 

Für den Austausch der Fenster können Hausbesitzer Zuschüsse vom Staat erhalten oder stattdessen eine Steuerermäßigung beantragen. 

 

Die Steuerermäßigung beläuft sich auf bis zu 20% der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt, maximal jedoch auf 40.000 Euro pro Wohnhaus. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind es bis zu 50% der Kosten.

 

Energieberater und individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

 

Sie können selbst den Antrag beim BAFA stellen, aber bei allen Sanierungsmaßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen, ist ein qualifizierter Energieberater Pflicht!

Ein Energieberater kann Ihnen einen iSFP erstellen, der ebenfalls vom BAFA bezuschusst wird. Für einen iSFP bekommen Sie außerdem noch einen Bonus von 5%.

 

Wichtig:

Damit Sie einen Antrag stellen können, benötigen Sie Angebote von Handwerksbetrieben.

 

ABER: Sie dürfen vorher auf keinen Fall einen Auftrag vergeben haben. Das gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und ist ein absolutes KO-Kriterium!

Silke Bremser

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