Fördermittel von Stiftungen

31.05.2024 16:50 Kommentar(e) Von Silke Bremser

Förderungen von Stiftungen

Stiftungen unterstützen bestimmte Vorhaben, vielleicht auch Ihres!

Wenn man von Fördermitteln spricht, wird oft nur von diesen gesprochen: Zuschüssen, Darlehen, Beteiligungen, Garantien und Bürgschaften. Dass Stiftungen ebenfalls Projekte und Vorhaben fördern, ist oft nicht bekannt.

 

An Stiftungen denken die wenigsten. Es gibt verschiedene Arten. Stiftungen, die fördern, andere, die nur operativ tätig sind oder die sich auf bestimmte Regionen konzentrieren. Wieder andere fördern bestimmte Projekte, die zum Beispiel die Umwelt, Ressourcen, das Klima oder die Natur schonen. Auch können Unternehmen, die neue Energiekonzepte nutzen, gefördert werden. Die Themen sind breit und vielfältig.


Bei Zuschüssen handelt es sich um Fördermittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Man nennt sie auch verlorene Zuschüsse oder geschenktes Geld. Förderdarlehen zählen zu den Fremdfinanzierungen und können mit Haftungsfreistellungen ausgestattet werden. Für Wohnimmobilien, aber auch für Nichtwohngebäude wie zum Beispiel Produktionshallen, die nach einem KfW Effizienzhaus Standard gebaut werden, kann es zusätzlich günstige Förderkredite geben.

 

Garantien können beispielsweise von Banken an Garantienehmer wie private oder juristische Personen, Personengesellschaften oder andere Unternehmen vergeben werden. Für das Förderprodukt ERP-Gründerkredit - StartGeld vergibt die Europäische Investitionsfonds (EIF) Garantien. Damit kann die KfW Bank den durchleitenden Banken eine 80%ige Haftungsfreistellung gewähren.

 

Jedes Bundesland hat eine eigene Beteiligungsgesellschaft und eine eigene Bürgschaftsbank. Beide bieten Gründern und bestehenden Unternehmen Fördermittel an.

 

Beteiligungsgesellschaften können stille oder offene Beteiligungen ausreichen. Diese erhöhen das Eigenkapital eines Unternehmens. Bürgschaftsbanken fördern mit Bürgschaften oder speziellen Darlehen. Dabei sichern sie die Finanzierung als Bürge. Da es sich in beiden Fällen um Fördermittel handelt, sind die Konditionen günstiger als bei privaten Gesellschaften oder Banken.

 

Je nach Vorhaben können verschiedene Fördermittelarten genutzt werden. Wichtig ist, dass dabei nicht mehr Geld generiert wird, als benötigt. Mehr Geld würde den Antragssteller zwar sehr freuen, aber es wäre eine Straftat. Doppelförderungen für dasselbe Projekt sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

Durch die richtige Kombination der verschiedenen Fördermittelarten kann ein Unternehmen sein Eigenkapital schonen und sogar erhöhen sowie seine Bonität und seine Liquidität verbessern.


An dem nachfolgenden Beispiel erfahren Sie, unter welchen Umständen Stiftungen bereit sind, ein Vorhaben zu fördern.

 

Ein Unternehmen möchte eine alte Industrieruine sanieren und als Bürogebäude nutzbar machen. Dabei sollen auch erneuerbare Energien in einem Energiekonzept angewendet werden. Durch die Einhaltung bestimmter Kriterien bei der Sanierung soll ein KfW Effizienzhaus 100 entstehen. Die Fassade soll soweit es geht erhalten bleiben, damit der Charakter des Industriegebäudes bleibt. Die Immobilie steht nicht unter Denkmalschutz, dafür aber in einem Stadtviertel, dass die Stadt gerne sanieren und revitalisieren möchte.

 

Durch eine Kombination verschiedener erneuerbarer Energien wie zum Beispiel einer Photovoltaikanlage, einer Biomasseheizung und einer Wärmepumpe soll sich das Gebäude teilweise selbst mit Energie versorgen. Damit können Energiekosten für die Zukunft eingespart werden.

 

Die Kosten für die Sanierung und Neugestaltung betragen etwa 4 Mio. EUR.

 

Viele der vorgestellten Maßnahmen sind förderfähig. Folgende Fördermittel können zur Finanzierung zur Verfügung stehen:

 

  • Förderung von der Stadt – Quartiersentwicklung
  • KfW Bank - Förderdarlehen mit Tilgungszuschüssen
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - nicht rückzahlbare Zuschüsse für das Energiekonzept
  • Stiftungen - nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Modellhaftigkeit und Einzigartigkeit des Projekts

 

In diesem speziellen Fall können alle genannten Fördermittel kombiniert werden. Wichtig sind eine genaue Klärung und Beschreibung des Vorhabens. Außerdem sollte die Projektskizze unbedingt mit dem Stiftungszweck übereinstimmen.

 

Sollten alle Anträge erfolgreich vorbereitet sein, können hier nicht rückzahlbare Zuschüsse inkl. Tilgungszuschüsse von bis zu 800.000 EUR, d. h. bis zu 20 Prozent generiert werden!

 

Die restliche Summe kann größtenteils über zinsgünstige Förderdarlehen finanziert werden, so dass das Unternehmen nur einen geringen Eigenkapitalanteil vorweisen muss.


Die Geldfinderin 

Silke Bremser

Silke Bremser

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