Hausverwalter aufgepasst! 

15.04.2024 17:34 Kommentar(e) Von Silke Bremser

Diese Förderprogramme für Wohneigentümergesellschaften sollten Sie kennen!

Wäre es nicht wunderbar, wenn Sie Ihren Kunden sagen könnten: Mit dieser Finanzierung sparen Sie mehrere 100.000 EUR!

  

Wie das geht? Ganz einfach. 

 

Bei einer Wohneigentümerversammlung beschließen die Eigentümer, dass das Dach, die Fassade und die Heizung saniert werden müssen. Ein Architekturbüro bereitet die Pläne und die Kostenvoranschläge vor. Schließlich sind sich die Eigentümer einig, dass mit der Sanierung der Energiestandard KfW Effizienzhaus 115 erfüllt werden soll. Für Eigentümer, die nach der Sanierung eine Wohnung verkaufen möchten, bietet das einen erheblichen Vorteil. Aber auch für alle, die in den Wohnungen bleiben. Langfristig sparen sie nämlich Energiekosten. So hat jeder etwas davon. 

 

Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?

 

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das Haus mindestens 15 Jahre alt ist und dass alle Eigentümer ihre Adresse und das Geburtsdatum angeben. Die Selbstauskunft muss nur von Eigentümern abgeben werden, die mehr als 25% der Miteigentumsanteile halten. 

 

Sollten einige Eigentümer keine Sanierung wünschen, hat der Hausverwalter die Möglichkeit, eine vereinfachten Grundbuchabschrift vom Grundbuchamt auf Kosten der Verweigerer anzufordern. 

 

Um das Vorhaben umzusetzen, wird ein qualifizierter Energieberater benötigt. Er muss bestätigen, dass die Maßnahmen zu Energieeinsparungen führen. Auch für diese Leistung gibt es einen Zuschuss von 50% bzw. max. 4.000 EUR. 

 

Nun muss nur noch der Antrag ausgefüllt, alle erforderlichen Unterlagen gesammelt und dann alles per Post eingereicht werden. 

 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

 

Sollte Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg durchgeführt werden, können Sie die L-Bank nutzen. Dank einer Kooperation mit der KfW Bank senkt diese den bereits sehr günstigen Zinssatz von 0,75% auf 0 Prozent. 

 

„Als Sahnehäubchen gibt es noch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 3%!“

 

Die Kreditsumme reduziert sich daraufhin auf nur noch 97%!

 

Durch die Sanierung wird aus der Immobilie ein KfW Effizienzhaus 115. Als Belohnung gibt es noch einen Tilgungszuschuss von 28%. Da die Heizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird, gibt es noch einmal 30% nicht rückzahlbaren Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA genannt. 

 

Je nachdem, in welchem Bundesland sich die zu sanierende Immobilie befindet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Antrag einzureichen. Entweder direkt bei der Landesbank oder bei der KfW Bank.

 

Diese Einzelmaßnahmen werden gefördert, einzeln oder in beliebiger Kombination:

·  Wärmedämmung von Wänden

·  Wärmedämmung von Dachflächen

·  Wärmedämmung von Geschossdecken

·  Erneuerung der Fenster und Außentüren

·  Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

·  Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme

·  Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

  

Die Geldfinderin 

Silke Bremser

Silke Bremser

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